Die KJR-Vorstandschaft wird alle zwei Jahre von den stimmberechtigten Delegierten der Frühjahrsvollversammlung gewählt.
Neben in Verbänden tätigen Jugendlichen und Erwachsenen können auch zwei Personen, die keinem Verband angehören oder z.B. in der freien Jugendarbeit tätig sind, in die Vorstandschaft gewählt werden. Nähere Informationen zu den Sitzungen oder der Vollversammlung findet man in der Geschäftsordnung.