Der Kreisjugendring ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und eine Untergliederung des Bayerischen Jugendrings. Eine der Aufgaben des Kreisjugendrings ist es, das vom Kreistag für Jugendarbeit zur Verfügung gestellte Geld nach eigenen Richtlinien zu verteilen. Antragsberechtigt sind alle dem KJR angeschlossenen Jugendverbände und die freien Träger der Jugendarbeit. Derzeit sind dem KJR 24 Verbände, Vereine und Jugendgemeinschaften angeschlossen.
Die Verbände und Vereine haben neben der Geschäftsstelle und den Vorsitzenden auch Ansprechpartner aus der Vorstandschaft. Diese sind hinter den jeweiligen Verbänden zu finden. Bei Fragen und Anliegen können Sie den Ansprechpartnern an info@kjr-dgf-lan.de eine Mail senden.