Dingolfing. Wie komme ich für meine Jugendgruppe an Zuschüsse? Was wird gefördert? Welche Voraussetzungen muss man erfüllen? Diese und viele andere Fragen klärten Michael Trapp, der Vorsitzende des Kreisjugendrings und der stellvertretende Vorsitzende Markus Wolf bei der Fortbildung für Jugendleiter „Förderrichtlinien des KJR“ im „Ums Eck“ im Rathausinnenhof in Dingolfing.
Der Kreisjugendring zahlt pro Jahr 28.000 Euro an die Jugendgruppen und –verbände im Landkreis aus. Zudem gehen 5.000 Euro an die „Freien Träger“ für die Abhaltung der „Tage der Orientierung“ der 8. und 9. Klassen der Landkreisschulen. Die Mittel dazu erhält der KJR vom Landkreis und seine Aufgabe besteht unter anderem darin, das Geld neutral nach den Förderrichtlinien der Vollversammlung zu verteilen.
Die Voraussetzungen für den Erhalt sind, dass die Gruppe Mitglied im KJR ist und die Förderrichtlinien einhält. Für den Fall, dass Vereine neue Jugendgruppen, die zum Großteil aus Neumitgliedern bestehen, ins Leben rufen, erhalten sie pro Jahr eine Starthilfe von 120 Euro. Außerdem wird die Renovierung und Ausstattung von Räumen, die hauptsächlich für die Jugendarbeit genutzt werden, mit bis zu 2.500 Euro gefördert. Im Rahmen der „Förderung von Geräten und Materialien“ können unter anderem Bastel- oder Spielmaterial sowie Fachliteratur bezuschusst werden.
Die Referenten erklärten den Anwesenden detailliert den Unterschied zwischen Jugendbildungsmaßnahmen und Freizeitmaßnahmen, da eine genaue Einordnung wichtig für die Bezuschussung ist. Freizeitmaßnahmen sind Unternehmungen einer Jugendgruppe, die das gemeinsames Erleben sozialer Erfahrungen ermöglichen und den schonenden Umgang mit Natur und Umwelt fördern. Sie dauern mindestens zwei volle Tage und dürfen maximal zu einem Drittel dem Verbandszweck dienen. Sie werden vom KJR mit bis zu 6 € pro Tag und Teilnehmer gefördert.
Die „Königsdisziplin“ in der Jugendarbeit sind die Jugendbildungsmaßnahmen, die die Persönlichkeit der Kinder und Jugendlichen bilden, zur Mitverantwortung in der Gesellschaft befähigen und die Fähigkeiten und Kenntnisse ausbauen sollen. Der KJR bezuschusst die Jugendbildungsmaßnahmen mit bis zu 15,- € je Tag und Teilnehmer oder mit bis zu 60% der angemessenen Gesamtkosten. Dazu müssen pro Tag mindestens 6 thematische Arbeitsstunden durchgeführt werden. Im Rahmen einer Jugendbildungsmaßnahme kann u.a. die Feuerwehr oder das Rote Kreuz besucht werden oder die Rettungshundestaffel ihre Aktivitäten und Aufgaben präsentieren. Die Möglichkeiten sind vielfältig und deshalb hilft Elisabeth Bachmann, die Geschäftsführerin des KJR, gerne bei der inhaltlichen Beratung von Jugendleitern. Nicht förderungsfähig im Rahmen einer Jugendbildungsmaßnahme sind touristische Unternehmungen, Wettkämpfe, Erholungs- und Unterhaltungsveranstaltungen sowie Maßnahmen, die weniger als die Hälfte Inhalte einer Bildungsmaßnahme haben und zu mehr als einem Drittel dem Verbandszweck dienen.
Neben diesen Möglichkeiten Mittel für die Jugendarbeit zu erhalten, wurden auch die Grundförderung der Verbände, die internationale Jugendbegegnung und die Projektaktivitäten besprochen sowie zahlreiche Fragen geklärt. Die genauen Fördervoraussetzungen können auf der Homepage des KJR eingesehen oder in der Geschäftsstelle nachgefragt werden. Neben der Besprechung der Förderrichtlinien bestand für die Teilnehmer auch die Möglichkeit, vor der Veranstaltung die umorganisierte Geschäftsstelle des Kreisjugendrings, die zwischen dem Gymnasium und der Realschule liegt, zu besichtigen.