Der Bayerische Jugendring stellt Infos zur Rechtssicherheit bei Freizeitaktivitäten wie Schwimmbadbesuchen für alle ehrenamtlichen Jugendleiter_innen in Bayern zur Verfügung. In Anbetracht des tragischen Freibad-Unfalls einer Achtjährigen und der Verurteilung der damaligen Betreuerin wegen fahrlässiger Tötung gibt es vermehrt Fragen zum Haftungsrisiko. Weitere Infos in folgendem Link:
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