Der KJR stellt seine Förderrichtlinien vor.
Der Kreisjugendring fördert Jugendarbeit in den Vereinen und Verbänden gemäß seiner Förderrichtlinien mit Mitteln, die vom Landkreis für die Jugendarbeit zur Verfügung gestellt werden. Da sich bei der Beantragung der Zuschüsse verschiedene Herausforderungen ergeben und Fragen auftauchen können, bot der KJR am vergangenen Montag das Online-Seminar Zuschüsse an. Das Seminar widmete sich den vielfältigen Fördermöglichkeiten.
Lena Ammer, Stellvertretende Vorsitzende gab zunächst einen Überblick über die verschiedenen Fördermöglichkeiten des KJR. Diese gliedern sich grob in die Förderung von Veranstaltungen, Räumlichkeiten und Ausbildung. Zusätzlich gibt es noch die Grundförderung und Starthilfe für neue Jugendgruppen.
Nachdem den Teilnehmenden erklärt wurde, was sie bei der Beantragung beachten sollten, wurde exemplarisch die Förderung von Freizeitmaßnahmen und der Jugendbildung vorgestellt. Auch auf die Starthilfe und die Förderung von Jugendleiter*innen mit Juleica wurde bei dem Seminar eingegangen.
Insgesamt bot das Online-Seminar den Teilnehmenden nicht nur einen Überblick über die Fördermöglichkeiten, sondern auch praktische Tipps zur Antragsstellung. Zudem hatten die Teilnehmenden auch die Möglichkeit, Fragen zu stellen.
Weitere Hinweise und die benötigten Unterlagen für die Zuschussanträge gibt es auf der Homepage des KJR. Sollten Fragen oder Schwierigkeiten im Zusammenhang mit den Fördermöglichkeiten auftauchen, kann man sich gerne an die Geschäftsstelle des KJR wenden. Diese steht den Antragsstellern gerne unterstützend zur Seite.